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Abfall als Gefahrgut 2023

Spezialseminar für die Abfallwirtschaft – Seminarkennung: SA

Ab 01.01.2023 tritt eine weitere Änderung des ADR / RID in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2023. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.

 

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche
Personen der Entsorgungswirtschaft (Abfall-Erzeuger, -Beförderer,
-Entsorgungsanlagen).

Inhalte

  • Verkehrsrechtliche Grundlagen von Abfällen gemäß GGVSEB bzw. ADR (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
  • Neuerungen ADR 2023 in Bezug auf Abfälle
  • Vereinfachte Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR 2023
  • Sondervorschriften beim Transport von Abfällen gemäß ADR 2023
  • Sondervorschriften für Elektroaltgeräte
  • Transport von Leuchtmitteln (Freistellungen)
  • Erleichterungen für bestimmte Altverpackungen, leer und ungereinigt (SV 663)
  • Eintragungen im Beförderungspapier bei Abfällen
  • Zweifache Verwendungsmöglichkeiten von IBCs / Kisten
  • Umgang mit Abfall-Druckgaspackungen und -Gaspatronen / Sondervorschrift 327 
  • Umgang mit Akkumulatoren gemäß der P 801 i. V. m. RSEB 4-6.2
  • Übergangsfristen und Vereinbarungen

Seminartermin:

Seminargebühren:

€ 350,00 zzgl. MwSt.

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Ihre Anmeldung zum Seminar:

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