Zusammen mit dem Kreislaufswirtschaftsgesetz sind eine ganze Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Ab 01.01.1999 dürfen gefährliche Abfälle zur Verwertung nur mit einer Erlaubnisverordnung eingesammelt und befördert werden. Hieraus ergeben sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder der Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz. Die C. Giefer GmbH bietet einen Lehrgang an, der diesen Anforderungen gerecht wird.
Ziel:
Die Fachkunde gemäß AbfAEV zu erlangen.
Zielgruppe:
Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen der Erlaubnisverordnung unterliegen.
Inhalte:
Seminartermin:
01.-03.02.2021 Online
Seminargebühren:
€ 500,00 zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
C. Giefer GmbH
Behördenvertreter
Chemische Industrie
Vertreter der Entsorgungswirtschaft