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BAM-Gefahrgutregeln BAM-GGR 002 - Seminarkennung: "IBC"
Mit Veröffentlichung der neuen BAM-GGR 002 (Rev. 6) Richtlinie tritt ein neues Verfahren zur Anerkennung von Inspektionsstellen für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC) sowie zur Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC) in Kraft. Die Mitarbeiter die bis jetzt die 2,5 jährige Überprüfung der IBC (ASP/ASF) durchgeführt haben, müssen bis spätestens 30.10.18 den Lehrgang gemäß BAM GGR 002 absolviert haben und bei der BAM Berlin registriert werden.
Zielgruppe:
Bisherige Sachkundige gemäß § 8 Nr. 3 GGVSEB, die Prüfungen und
Inspektionen nach A.1.4.2 durchführen, sowie neu zu schulende Sachkundige, die zukünftig die Prüfungen und Inspektionen nach A.1.4.2 durchführen sollen
Inhalte:
Theoretische Grundlagen
Praktische Übungen
Lernerfolgskontrolle
Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Lernerfolgskontrolle eine Bescheinigung und kann als sogenannter "Inspektor" eingesetzt werden. Diese Bescheinigung benötigt der Arbeitgeber / das Unternehmen, wenn es sich durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als Inspektionsstelle I anerkennen oder als Inspektionsstelle II registrieren lassen möchte.
Seminartermin:
in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 450,00 zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
C. Giefer GmbH